Die Westerholterin, Jahrgang 1971, absolvierte ihr Jurastudium an der Ruhr-Universität in Bochum und war anschließend als Rechtsreferendarin beim Landgericht Essen tätig. Nach erfolgreich bestandener zweiter Staatsprüfung trat sie im Januar 1999 zur Verstärkung des Zivilrechtsdezernats unserer Kanzlei bei. Frau Rechtsanwältin Stenzel ist bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Vertragsrechts (Kauf-, Miet, Dienst- und Werkverträge, etc.) sowie des Verkehrs- und Schadensersatzrechts. Weitere Interessenschwerpunkte bilden das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Oktober 2002 erwarb Frau Rechtsanwältin Stenzel zusätzlich ihre Fachanwaltschaft auf dem Gebiet des Familienrechts. Als Fachanwältin für Familienrecht berät und vertritt sie u.a. in Fragen wie:
Was ist vor Eheschließung zu berücksichtigen?
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Welche Rechte und Pflichten werden mit der Ehe eingegangen?
Welche Unterhaltsansprüche können während der bestehenden Ehe, bei Trennung und nach der Scheidung geltend gemacht werden?
Was wird aus dem gemeinsamen Vermögen?
Was wird aus den Kindern bei Trennung und Scheidung?
Im Januar 2018 nahm Frau Rechtsanwältin Stenzel eine Nebentätigkeit als Dozentin für Zivilrecht beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher Lippe in Dorsten auf.
Im Dezember 2018 wurde Frau Rechtsanwältin Stenzel zur Notarin bestellt und führt damit die jahrzehntelange Tradition des Anwaltsnotariats in unserer Kanzlei fort.
Frau Rechtsanwältin Stenzel stellt eine umfassende problemorientierte Rechtsberatung sicher und bietet durch fachliche Kompetenz eine adäquate Bearbeitung der ihr anvertrauten Mandate.
Familienrecht, Vertragsrecht (Kauf-, Miet-, Dienst- und Werkverträge, etc.) Verkehrs- und Schadensersatzrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Notarin
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