Das Familienrecht zählt zu unseren Kernkompetenzen. Unsere Fachanwältin berät und vertritt Sie unter anderem in Fragen zu den Rechten und Pflichten bei Eingehung einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft und deren Beendigung, den Abschlüssen von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen, Unterhaltsansprüchen während bestehender Ehe, bei Trennung und nach der Scheidung, Vermögensauseinandersetzungen, sowie in Fragen zur elterlichen Sorge und den Umgang mit gemeinsamen Kindern, als auch zur Feststellung oder Anfechtung von Vaterschaften.
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