Im Bereich des Migrationsrechts berät und vertritt ARCA© Ratsuchende bei der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, der Erteilung von Niederlassungserlaubnissen und der Einbürgerung. Die Tätigkeit umfasst dabei auch den Abschiebeschutz (Duldungen, Reisefähigkeit, Abschiebehindernisse etc.), das Visarecht, das Asylrecht, das Freizügigkeitsrecht, die Familienzusammenführung (Familiennachzug, Kindernachzug, Ehegattennachzug, Nachzug sonstiger Familienangehöriger) u. dergl. mehr.
ARCA© verfügt dabei über eine umfangreiche Expertise im Bereich der Arbeitsmigration bzw. Erwerbsmigration. Hier vertritt ARCA© Arbeitgeber und Fachkräfte, die zu Erwerbstätigkeitszwecken in das Bundesgebiet einreisen möchten oder solche Mandanten, die im Bundesgebiet durch Gründung einer Firma einen Aufenthalt zur selbständigen Erwerbstätigkeit anstreben.
Über die Vertretung in asylrechtlichen Fällen hinaus bietet ARCA© auch Hilfestellung beim sog. Spurwechsel an, d.h. beim Wechsel vom Asyl- in das Aufenthaltsrecht bzw. aus dem Duldungsstatus in eine Aufenthaltserlaubnis.
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